Wartungsvertrag

Um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des CXS-OP Sondensystems auch über den Garantiezeitraum hinaus zu erhalten und eine hohe Verfügbarkeit zu sichern, besteht die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Wartungsvertrag zwischen dem Käufer und dem Hersteller abzuschließen.

Dieser Wartungsvertrag ergänzt die Garantie- und Servicebedingungen über den gesetzlichen Garantiezeitraum hinaus und enthält die alle zwei Jahre erforderliche messechnische Kontrolle (MTK) entsprechend MPG.

Der Wartungsvertrag beinhaltet Folgendes:

  1. Jährliche Inspektion der Handsonde und des Steuergerätes in unserem Hause, kostenlose Überprüfung des Gesamtsystems (Durchsicht).
  2. Sicherheitstechnische Kontrolle (jährlich) und MTK entsprechend MPG (zweijährig; zusätzlich CE-Überprüfung; Test Akkumulator und kostenfreier Austausch bei Bedarf).
  3. Neukalibrierung der Sonden mit Protokoll, wenn erforderlich.
  4. Erweiterung des Garantiezeitraums um ein weiteres Jahr.
  5. Verlängerung des Zeitraums zum kostenpflichtigen Ersatzteil- und Reparaturservice um ein weiteres Jahr.
  6. Bei Bedarf, kostenlose Bereitstellung eines Ersatzsystems während des Inspektionszeitraums.

Die Inspektionszeit beträgt in der Regel eine Woche, die Anmeldung für eine Inspektion sollte drei Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.

Der Wartungsvertrag kann ab dem ersten Jahr nach dem Ende des Garantiezeitraums abgeschlossen werden. Die Kosten für den Wartungsvertrag betragen jährlich 500,00 €, der Zeitraum kann ein oder mehrere Jahre betragen.

Gewährleistung

Das Gamma-Sondensystem CXS-OP, Modell Crystal Probe arbeitet prinzipiell wartungsfrei. Die Crystal Photonics GmbH garantiert mit der Anlieferung das fehlerfreie und zuverlässige Funktionieren des Systems CXS-OP bei bestimmungsgerechtem Gebrauch. Darauf gewährt die Crystal Photonics GmbH eine Garantiefrist von 2 Jahren. Darüber hinaus garantiert die Crystal Photonics GmbH den kostenpflichtigen Service für mindestens 5 Jahre nach Auslieferung des Gamma-Sondensystems und die kostenlose Rücknahme des Sondensystems im Falle der Außerbetriebnahme bzw. der Verschrottung durch den Kunden.

Bedingungen:

  1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Liefertag.
  2. Alle Schäden, die während des Transports oder durch andere Einflüsse mit Ausnahme des nicht bestimmungsgerechten Gebrauchs durch den Käufer entstanden sein könnten und bei der Prüfung des Systems durch ihn festgestellt werden, müssen innerhalb von 2 Wochen dem Hersteller bekannt gemacht werden, andernfalls erlischt der Garantieanspruch.
  3. Die Gewährleistung wird bei Fehlfunktionen wirksam, die auf Material- und Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Die Gewährleistung umfasst keine Schäden, die durch nicht bestimmungsgerechten Gebrauch, falsche Bedienung, unbefugte Eingriffe, Unfälle oder durch den Betrieb in ungeeigneten Umgebungen entstehen können.
  4. Während der Garantiereparatur wird ein Ersatzsystem kostenlos zur Verfügung gestellt. Stellt sich bei der Überprüfung durch den Hersteller heraus, dass es sich nicht um einen Garantiefall handelt, wird für das Ersatzsystem eine Leihgebühr von 50,00 €/ Tag erhoben.